Artikel 19 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948
Meinungs- und Informationsfreiheit

 

 

Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Ich möchte mich von ganzem Herzen bei jedem einzelnen von Euch bedanken,

für die sehr lieben Einträge in mein Gästebuch :-) Danke

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